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Datensicherheit

„Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst.“

ESC Energy Systems Consulting GmbH nimmt die Anforderungen bezüglich des Datenschutzes sehr ernst. Im Fokus steht die Einhaltung des § 9 BDSG. Gemäß § 9 BDSG sind alle Stellen, welche personenbezogene Daten verarbeiten, erheben oder nutzen verpflichtet, technische und / oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheits- und Schutzanforderungen des BDSG erfüllt sind.
…Datensicherheit…

Zur Gewährleistung der Datensicherheit hat ESC Energy Systems Consulting GmbH folgende organisatorische Maßnahmen getroffen:

  • Zutrittskontrolle
  • Zugangskontrolle
  • Zugriffskontrolle
  • Weitergabekontrolle
  • Eingabekontrolle
  • Auftragskontrolle
  • Verfügbarkeitskontrolle

…Datengeheimnis…

Alle Mitarbeiter der ESC Energy Systems Consulting GmbH werden in ihrer Einarbeitungszeit auch in datenschutzrelevanten Themen geschult und verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die von ihnen unterzeichnete Erklärung lautet:

„Auf Grund des § 5 BDSG ist es uns nicht gestattet, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Dies gilt in gleicher Weise für alle Angelegenheiten von Stellen außerhalb ESC Energy Systems Consulting GmbH (insbesondere Kunden und Interessenten), von denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit Kenntnis erlangen.

Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen. Diese Verpflichtung ergänzt die arbeitsvertraglichen Geheimhaltungsvorschriften, die in vollem Umfang weiter gelten. Von diesen Verpflichtungen habe ich Kenntnis genommen und akzeptiere sie hiermit ausdrücklich. Ich bin mir bewusst, dass ich mich bei Verletzung des Datengeheimnisses strafbar mache.“