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Marktstammdatenregister

„Marktstammdatenregister - der Aufbau von Deutschlands größtem Netz!”

Im Jahre 2014 wurde die Bundesnetzagentur mit der Einführung eines behördlichen Registers für den Strom- und Gasmarkt beauftragt. Mit dem Inkrafttreten der "Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)" am 1. Juli 2017 und unter Berücksichtigung der §111e und §111f EnWG, wurde der Grundstein für das Marktstammdatenregister (MaStR) gelegt. Die Verordnung regelt hauptsächlich, wer sich als Person oder Organisation registrieren muss und welche Anlagen gemeldet werden müssen. Die Veröffentlichung und Nutzung, sowohl für Marktakteure als auch Interessenten/-innen, wurde zum 31.01.2019 festgelegt.

Das Marktstammdatenregister löst daher alle existierenden Register in Bezug auf Energieerzeugungsanlagen und Verbrauchsanlagen ab, die bei Strom an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz und bei Gas an das Fernleistungsnetz angeschlossen sind. Durch ein übergreifendes Register ist sowohl eine mehrfache Registrierung als auch die identische Datenpflege in unterschiedlichen, nicht abgestimmten Registern nicht mehr erforderlich.

Die Vorteile liegen u.a. in einem vereinfachten Datenaustausch, da die Daten in einer Vielzahl von energiewirtschaftlichen Prozessen und heterogenen Datenstrukturen verwendet werden können sowie in der Reduzierung der Bürokratiebelastung für Bürger und Unternehmen. Ebenfalls ist eine Steigerung der Datenqualität und der Transparenz zu erwarten.

Um einen zeitnahen, vollständigen Aufbau des Marktdatenregisters zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur bestimmte Registrierungsfristen festgelegt:

  • Bestandsanlagen (IB vor dem 1. Juli 2017) müssen vom Betreiber bis zum 30. Juni 2019 registriert werden.
  • Neuanlagen (IB ab dem 1. Juli 2017) müssen vom Betreiber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR registriert werden.
  • Änderungen, die sich nach der Eintragung ins MaStR ergeben, sind innerhalb eines Monats nach Eintreten der Änderung im MaStR anzupassen.

In dem Dokument Registrierungsfristen der Bundesnetzagentur finden Sie die vollständige Darstellung der Fristen der MaStR-Verordnung, die bei der Registrierung zu beachten sind. Dazu zählen auch die Fristen, die von den Netzbetreibern bei der Netzbetreiberprüfung einzuhalten sind.

(Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Meldepflichten und -fristen; https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR, Stand 18.06.2019)


Welche Aufgaben übernimmt ESC Energy Systems Consulting GmbH für Sie als Strom- und Gasnetzbetreiber?

Die ESC Energy Systems Consulting GmbH übernimmt aktuell für einen Strom- und Gasnetzbetreiber die Bearbeitung der Daten im Marktstammdatenregister und überprüft und vervollständigt die Stammdaten, der dem Netzbetreiber zugeordneten Anlagen. Die von ESC Energy Systems Consulting GmbH übernommenen Aufgaben werden beispielhaft nachfolgend dargestellt.

Abb.: Vorgehensweise Bearbeitung Daten im Marktstammdatenregister

Kontrolliert werden sowohl die persönlichen Daten des Eigentümers sowie die Daten der Anlagen. Nach erfolgreicher Prüfung wird jeder Anlage manuell ein Netzanschlusspunkt hinzugefügt. Damit ist die Anlage eindeutig zugeordnet, identifizierbar und kann, falls notwendig, über das Ticketsystem im Markstammdatenregister weiterbearbeitet werden.

Zusätzlich findet ein Abgleich der Daten zwischen dem Marktstammdatenregister und dem System des Strom- und Gasnetzbetreibers statt. Sollten bei der Gegenüberstellung abweichende Daten auffallen, so bietet das neue Register, über das bereits erwähnte Ticketsystem, eine Option einen Datenänderungsvorschlag an die jeweiligen Betreiber der Anlage zu senden. Diese können wiederum nach erneuter Prüfung den Änderungsvorschlag bestätigen oder ablehnen. Sobald sich der Betreiber der Anlage zurückgemeldet hat und das Ticket endgültig bearbeitet wurde, wird der Status (z.B. geprüft / abgeschlossen) zugeordnet. Damit ist die Stammdatenüberprüfung aus Netzbetreibersicht abgeschlossen.

Für weitere Informationen, Anfragen oder Rückfragen zum Thema Marktstammdatenregister stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.