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Mieterstrommodell

„Mieterstrommodell - ein wichtiger Baustein in der Marktpositionierung."

Das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vom 17.07.2017 wurde am 24.07.2017 veröffentlicht (BGBl I, 2532) und ist – überwiegend – am 25.07.2017 in Kraft getreten.

Die Neuregelung zielt darauf ab, die Mieter stärker in die Energiewende miteinzubeziehen und fördert direkt „Mieterstrommodelle mit Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 kW“.

Es besteht ein Anspruch auf Zahlung des Mieterstromzuschlags gemäß § 25 Satz 1 EEG 2017 über einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage. Festgelegt wurden drei Vergütungskategorien (bis 10 kW, über 10 kW bis 40 kW und über 40 kW bis 100 kW), die an die installierte Leistung der Solaranlage anknüpfen und die mit steigender Anlagengröße sinkenden Anlagenpreise und Stromgestehungskosten angemessen berücksichtigen sollen. Dieser Beschluss erhöht nun unmittelbar die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen.

Laut eines Gutachtens, welches vom BWMi in Auftrag gegeben wurde, können bis zu 3.8 Mio. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (18 % der vermieteten Wohnungen) für Mieterstrom gewonnen werden, wenn - wie erfolgt - eine direkte Förderung beschlossen wird.* Damit können im Energiesektor eine Vielzahl neuer potenzieller Kunden angesprochen werden.

Mit dem Mieterstrommodell geht allerdings ein komplexes Akteuersgeflecht sowie unterschiedliche Vertragskonstellationen einher.


Bsp.: Akteurs- und Vertragskonstellation im Mieterstrommodell (EVU als Anlagenbetreiber)
Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an: Bundesverband für Solarwirtschaft (2016), Geschäftsmodelle mit PV-Mieterstrom, Project PV Financing. S. 13

ESC Energy Systems Consulting GmbH unterstützt aktuell Energieversorgungsunternehmen bei Wirtschaftlichkeitsanalysen bzw. setzte bereits konkrete Objekte in verschiedenen Abrechnungssystemen um.

ESC Energy Systems Consulting GmbH zeichnet sich durch ein hohes Spezial- und Fachwissen aus und bietet Ihnen in dem neuen Kontext „Mieterstrommodell“ eine Vielzahl von unterstützenden Leistungen. Diese sind konkret:

  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen für Mieterstrommodelle
  • Umsetzungsbegleitung:
    • Messkonzepterstellung
    • Integrationsplanung
    • Unterstützung bei der Stellung von Anträgen vor Inbetriebnahme
    • Systemtechnische Implementierung, wie Stammdatenaufbau, Tarifierung, Bilanzierung
  • Schnittstellenmanagement und Kommunikation mit den unterschiedlichen Marktakteuren
  • Ergänzendes Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Übernahme der energiewirtschaftlichen Kernprozesse im operativen Betrieb, wie:
    • Unterstützung des durch den Anlagenbetreiber beauftragten wettbewerblichen Messstellenbetreibers oder der Abrechnungsgesellschaft bei der Erstellung der Verbrauchsabrechnung sowie die Durchführung des Zahlungsmanagements
    • Aufbau und Änderung der Stammdaten (Neukunden, Mieterwechsel, Tarifwechsel)
    • Überwachung der Messung und Fernablesung der iMSys
    • Durchführung und Überwachung der Marktkommunikation mit dem Netzbetreiber und anderen Akteuren

Für weitere Informationen oder Rückfragen zum Thema Mieterstrommodell stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

*Quelle: Schlussbericht Mieterstrom; Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM); Berlin 17. Januar 2017; Auftraggeber BMWi; Link: Schlussbericht Mieterstrom